AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschätsbedingungen der
Michaelis GmbH  
Ruhrstraße 54-56
41469 Neuss
I Allgemeine Bestimmungen 
§ 1 Geltungsbereich 
1.1 Für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Michaelis GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"), sowie das sie ergänzende Gesetzesrecht. 
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die Michaelis GmbH nicht an, sofern die Michaelis GmbH diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. 
1.3 Die AGB der Michaelis GmbH gelten auch dann, wenn der Kunde Lieferungen und Leistungen annimmt, welche die Michaelis GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden unter Einbeziehung ihrer AGB ausführt, ohne dass der Kunde den AGB der Michaelis GmbH bei Annahme der Leistungen widerspricht. 
1.4 Kommt ein Vertrag trotz der Einbeziehung widersprechender Geschäftsbedingungen des Kunden zustande, gelten hinsichtlich der sich widersprechenden Klauseln, sowie der nur vom Kunden berücksichtigten Regelungsgegenstände, die gesetzlichen Regelungen. 
1.5 Die AGB der Michaelis GmbH gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, im Sinne von § 14, 310 Abs. 1 BGB. 
§ 2 Angebot und Vertragsschluss 
2.1 An ihr schriftliches Angebot ist die Michaelis GmbH 14 Tage gebunden, soweit die Michaelis GmbH in ihrem Angebot nicht ausdrücklich eine andere Geltungsdauer bestimmt oder die Bindung an das Angebot ausdrücklich ausschließt ("Angebot freibleibend"). 
2.2 Die Michaelis GmbH ist - ungeachtet der Bestimmungen in Ziffer 2.1 - berechtigt, sich den Widerruf ihres Angebots bis zum Zugang der Annahmeerklärung des Kunden für den Fall vorzubehalten, dass die Michaelis GmbH infolge der zwischenzeitlichen Bestätigung anderer Aufträge an der Durchführung des Angebotes gehindert ist ("Angebot freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit").  
2.3 Für Art und Umfang der Leistungen der Michaelis GmbH ist grundsätzlich das schriftliche Angebot der Michaelis GmbH maßgeblich, soweit nichts anderweitiges vereinbart wurde.  
2.4 Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, sind Angebote der Michaelis GmbH Komplett-Angebote, die nur insgesamt angenommen werden können; eine isolierte Annahme einzelner Angebotsbestandteile ist nur zulässig, wenn die Michaelis GmbH dem ausdrücklich zustimmt. 
2.5 Alle Angaben in Katalogen, Prospekten, sonstigen Werbeschriften oder auf den Internet-Seiten der Michaelis GmbH stellen weder die Übernahme einer Garantie im Sinne von § 276 BGB noch die Angabe einer Beschaffenheit im Sinne von § 434 BGB dar, es sei denn, dass dies zwischen der Michaelis GmbH und dem Kunden gesondert schriftlich vereinbart wird. 
2.6 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen bzw. Daten, Datenträgern und sonstigen Unterlagen und Informationen, die dem Kunden zwecks der Auftragsführung bereitgestellt werden, behält die Michaelis GmbH sich Eigentums- und Urheberrechte und alle sonstigen einschlägigen Rechte vor; sie dürfen Dritten ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Michaelis GmbH nicht zugänglich gemacht werden Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund der Bestellung der Michaelis GmbH zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie der Michaelis GmbH unaufgefordert zurückzugeben. 
§ 3 Allgemeine Preise und Zahlungsbedingungen – Vergütung
3.1 Alle von der Michaelis GmbH angegebenen bzw. angebotenen Preise sind, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert ausgewiesen. 
3.2 Ist in Verträgen über Zusatzleistungen, wie die Anlieferung, Montage und Betreuung durch Fachpersonal, die Höhe des Entgelts nicht geregelt, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart. 
3.3 Preisangaben in Preislisten oder Katalogen sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muss. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ab Hauptsitz Neuss. Die Versendung/Lieferung erfolgt unfrei und auf Kosten des Käufers zuzüglich eines angemessenen Verpackungsaufschlages. 
3.4 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung durch Überweisung kommt es auf die Gutschrift des geschuldeten Betrages bei der Michaelis GmbH an. 
3.5 Bei nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Kunde, soweit er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, Fälligkeitszinsen i.H.v. 8 % über dem Basiszinssatz. Die Michaelis GmbH behält sich die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, insbesondere Mahn- und Inkassokosten vor. 
3.6 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, haben alle Zahlungen in bar oder per Überweisung zu erfolgen. Zur Zahlung durch Scheck oder Wechsel ist der Kunde nur berechtigt, wenn dies mit der Michaelis GmbH besonders vereinbart worden ist. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Durch die Scheck- oder Wechselzahlung der Michaelis GmbH entstehenden Einziehungs- und Diskontspesen trägt in jedem Fall der Kunde. 
3.7 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist die Michaelis GmbH berechtigt, ihre Lieferungen und Leistungen von einer Anzahlung des Kunden in Höhe von bis zu 50 % der Auftragssumme abhängig zu machen. Bis zum Eingang der nach Satz 1 vom Kunden zu leistenden Anzahlung ist die Michaelis GmbH berechtigt, jegliche Erbringung der vereinbarten Leistung und jegliche Auslieferung der Ware zu verweigern. 
3.8 Bei einer von der Michaelis GmbH durchgeführten Bestellung ist der vom Verkäufer/Auftragnehmer ausgewiesene Preis bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung "frei Haus" einschließlich handelsüblicher und sachgerechter Verpackung ein. Für Beschädigung infolge mangelhafter Verpackung haftet der Verkäufer/Auftragnehmer. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. 
§ 4 Lieferung
4.1 Genannte Lieferzeiten (Lieferfristen und Liefertermine) sind nur unverbindliche Circa-Angaben, soweit die Michaelis GmbH die Lieferzeit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich ("fix") bezeichnet. 
4.2 Die Michaelis GmbH ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt, soweit dies im Rahmen des Vertragszweckes dem Kunden zumutbar ist. 
4.3 Die Lieferzeit ist bei Lieferung mit Montage und Aufstellung eingehalten mit Beginn der Aufstellung oder Montage. Bei Lieferung ohne Montage und Aufstellung ist die Lieferzeit eingehalten, wenn die Lieferung das Werk bzw. das Lager innerhalb der Lieferzeit zum Versand verlassen hat. Bei Selbstabholung ist die Lieferzeit eingehalten, wenn die Michaelis GmbH dem Kunden innerhalb der Lieferzeit ihre Versandbereitschaft mitgeteilt hat. 
4.4 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn die Michaelis GmbH durch Umstände, die weder sie noch ihre Organe oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, an der Einhaltung der Lieferzeit gehindert ist. 
4.5 Wird die Lieferfrist auf Wunsch des Kunden verlängert, ist die Michaelis GmbH berechtigt, Ersatz der erforderlichen Mehraufwendungen zu verlangen. Insbesondere ist die Michaelis GmbH in diesem Fall berechtigt, Ersatz ihrer erforderlichen Lagerkosten zu verlangen. Für jeden angefangenen Monat kann die Michaelis GmbH Lagerkosten in Höhe von 0,5 % der Auftragssumme, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnen. Der Nachweis im Einzelfall höherer oder niedriger Lagerkosten bleibt sowohl der Michaelis GmbH als auch dem Kunden unbenommen. Bei Annahmeverzug des Kunden ist die Michaelis GmbH darüber hinaus berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen. 
4.6 Die gegenüber der Michaelis GmbH bei ihrem Einkauf angegebenen Liefertermine sind bindend. Sie laufen vom Bestelltage an und sind durch den rechtzeitigen Eingang der Ware an dem von der Michaelis GmbH in der Bestellung angegebenen Versendungsort eingehalten.
§ 5 Gefahrübergang / Transport 
5.1 Soweit nicht etwas anderweitiges vereinbart wurde, schuldet die Michaelis GmbH nicht den Transport der Miet- oder Verkaufsgegenstände. Übernimmt die Michaelis GmbH den Transport der Gegenstände durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen der Michaelis GmbH und dem Kunden, kann die Michaelis GmbH den Transport nach eigener Wahl selbst oder durch Dritte durchführen. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Betriebes des mit der Lieferung beauftragten Unternehmens bzw. des Betriebs der Michaelis GmbH geht die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei „franko“ und „frei Haus“ Lieferungen, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die Michaelis GmbH weitere Leistungen wie etwa die Aufstellung und Montage übernehmen wird oder hat oder die Versandkosten trägt. 
5.2 Lässt die Michaelis GmbH den Transport von einem Dritten durchführen, hat der Kunde vorrangig den Dritten für etwaige Schadensersatzansprüche in Anspruch zu nehmen. Der Kunde kann zu diesem Zweck Abtretung der der Michaelis GmbH gegen den Dritten zustehenden Ansprüche in demjenigen Umfang verlangen, in dem die Michaelis GmbH dem Kunden gegenüber gemäß § 6 zur Haftung verpflichtet ist. 
5.3 Für Versicherung sorgt die Michaelis GmbH allein auf rechtzeitige Weisung und auf Kosten des Kunden. 
5.4 Wird die Absendung auf Wunsch des Kunden verzögert oder befindet sich der Kunde mit der Annahme der Lieferung im Verzug, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 
5.5 Der Kunde hat die gelieferten Gegenstände bei Anlieferung unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen. Der Kunde hat die Michaelis GmbH über Transportschäden unverzüglich durch eine Tatbestandsmeldung der den Transport ausführenden Person oder eine schriftliche Versicherung, die von zwei Zeugen und dem Kunden unterzeichnet sein muss, zu unterrichten. 
§ 6. Haftung und Schadensersatz
6.1 Die Michaelis GmbH haftet dem Kunden auf Schadensersatz, soweit die Ansprüche des Kunden

a) auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Michaelis GmbH, ihrer Organe oder ihrer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen oder 
b) auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Michaelis GmbH oder 
c) auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
6.2 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Michaelis GmbH ausgeschlossen. 
6.3 Sofern der Michaelis GmbH oder ihren Organen und Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten am Schadenseintritt weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ist die Haftung der Michaelis GmbH auf vorhersehbare und typische Schäden begrenzt.
6.4 Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen eine Haftung der Michaelis GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für etwaige Ansprüche der Kunden gegen die Organe und Mitarbeiter der Michaelis GmbH. 
6.5 Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
§ 7 Vertraulichkeit
7.1 „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen und Daten, einschließlich Preislegung und Geschäftsgeheimnisse, geschäftlicher und technischer Informationen und Daten, die die Michaelis GmbH dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag offen legt. „Vertrauliche Informationen“ schließen auch Kopien, Zusammenfassungen und Teile von Informationen sowie Module, Beispiele und Prototypen sowie Teile hiervon ein. 
7.2 Alle vertraulichen Informationen  
a) dürfen ausschließlich zum Zwecke dieses Vertrages genutzt werden, und der Kunde muss die nötigen Mittel einsetzen, um die unbefugte Offenlegung der Informationen zu verhindern; 
b) dürfen vom Kunden in keiner Art oder Form verteilt, veröffentlicht oder verbreitet werden, außer an eigene Angestellte oder Angestellte verbundener Unternehmen, die aus nachvollziehbaren Gründen Einblick in die Informationen haben müssen und die aufgrund ihres Arbeitsvertrages oder in anderer Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet sind; 
c) verbleiben im Eigentum der Michaelis GmbH. Abgesehen von Nutzungen im Rahmen des Zweckes dieses Vertrages ist der Kunde nicht berechtigt, die vertraulichen Informationen für eigene oder die Zwecke Dritter zu nutzen. Es ist ihm weiterhin nicht gestattet, für die Informationen oder Teile daraus gewerbliche Schutzrechte anzumelden.
7.3 Die Verpflichtungen aus Ziffer 7.2 umfassen nicht solche Informationen, die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung an den Kunden bereits in dessen Besitz befanden, von dem Lieferanten bzw. Designer unabhängig entwickelt werden, dem Kunden von dritter Seite ohne Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden, bereits offenkundig sind oder zu deren Offenlegung eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht. Der Kunde trägt die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahmen und informiert die Michaelis GmbH unverzüglich, wenn anzunehmen ist, dass vertrauliche Informationen in den Besitz Dritter gelangt sind oder offenkundig geworden sind oder aufgrund gesetzlicher Regelung offengelegt werden müssen. 
7.4 Bei Beendigung des Vertrages oder nach Erfüllung der Bestellung durch den Auftragnehmer verpflichtet sich der Vertragspartner, die offengelegten Unterlagen der Michaelis GmbH ohne Aufforderung zurückzugeben. Wenn vertrauliche Informationen – insbesondere solche, die der Michaelis GmbH in visualisierter Form oder mündlich präsentiert werden – von dem Kunden zur Erstellung eigener Dokumente genutzt werden, müssen diese Dokumente bei Beendigung des Vertrages vernichtet werden; der Vertragspartner hat die Vernichtung der Michaelis GmbH nachzuweisen.
II Besondere Miet- und Dienstleistungsbedingungen  
Für die Vermietung von Gegenständen durch die Michaelis GmbH gelten, auch wenn die Vermietung als Teil einer Gesamtleistung bzw. eines Komplettauftrags erfolgt, in Ergänzung zu den in Ziffer I. und IV. enthaltenen Allgemeinen Bedingungen folgende in §§ 8 - 12 geregelte Besondere Bedingungen: 
§ 8 Mietzeit 
Die Mietzeit beginnt, wenn neben der Miete auch die Montage bzw. Aufstellung geschuldet ist mit dem eintreffen der Gegenstände am Verwendungsort, im Übrigen mit der Bereitstellung im Lager der Michaelis GmbH. Sie endet mit dem Wiedereintreffen der Gegenstände bei der Michaelis GmbH. Es werden nur ganze Tage berechnet. Jeder angefangene Tag zählt als ganzer Miettag. 
§ 9 Besondere Zahlungsbedingungen / Stornierung 
9.1 Sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde, ist die Miete ohne Abzüge/Skonti zum Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns fällig. Vergütungen für sonstige Leistungen (wie Transport-, Aufstellungs-, Betreuungskosten etc) sind ebenfalls bei Vertragsbeginn fällig.   
9.2 Für den Fall, dass der Kunde den Vertrag storniert, ist er verpflichtet, von der gesamten vereinbarten Vergütung bei Stornierung spätestens  
- 30 Tage vor Vertragsbeginn 25 %, 
- 10 Tage vor Vertragsbeginn 50 %, 
- 3 Tage vor Vertragsbeginn 80 %
als Schadensersatz an die Michaelis GmbH zu zahlen. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der Michaelis GmbH maßgeblich. Die Schadensersatzverpflichtung entfällt insoweit, als der Kunde nachweist, dass der Michaelis GmbH kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§ 10. Sorgfalts- und Mitteilungspflichten des Kunden
10.1 Der Kunde hat die Mietsache schonend und pfleglich zu behandeln und sie gegen Verlust und Beschädigung zu schützen. Der Kunde darf die Mietsache nur zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck und nur an dem vereinbarten Ort einsetzen. Gebrauchsempfehlungen oder -anleitungen der Michaelis GmbH hat der Kunde zu beachten. Zur Weitervermietung der Mietsache ist der Kunde nur berechtigt, wenn dies mit der Michaelis GmbH besonders vereinbart ist. Bei den von der Michaelis GmbH vermieteten Gegenständen handelt es sich um technisch aufwendige und dementsprechend z.T. störungsempfindliche Geräte und Fahrzeuge, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordern.
10.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Mietsache hat der Kunde den Dritten auf das Bestehen des Eigentums der Michaelis GmbH hinzuweisen und die Michaelis GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, um ihr die Klage nach § 771 ZPO zu ermöglichen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Michaelis GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu ersetzen, haftet der Kunde der Michaelis GmbH für den Ausfall.
10.3 Der Kunde hat der Michaelis GmbH unverzüglich den Verlust, den Untergang der Sache oder etwaige Beschädigungen der Mietsache anzuzeigen. Bei Diebstahl, Unterschlagung oder einer vorsätzlichen Beschädigung durch Dritte hat der Kunde daneben unverzüglich Strafanzeige zu erstatten. Der Kunde haftet für ebendiese Schäden direkt gegenüber der Michaelis GmbH und hat sich ggf an Dritten schadlos zu haletn.
10.4 Zeigen sich erhebliche Mängel der Mietsache oder werden Maßnahmen zum Schutz der Mietsache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich, hat der Kunde der Michaelis GmbH hierüber unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. 
10.5 Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch die Michaelis GmbH erfolgt, hat der Kunde der Michaelis GmbH zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Die Michaelis GmbH haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände. 
10.6 Der Kunde haftet der Michaelis GmbH auf Schadensersatz für die schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und anderer Personen, die mit Willen des Kunden mit der Mietsache in Berührung gekommen sind. 
10.7 Während der Zeit, in der der Kunde die Mietsache in unmittelbarem Besitz hat, trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung und des Abhandenkommens (z.B. Diebstahl, Verlust) der Mietsache. Der Kunde sollte daher die Mietsache ausreichend versichern. Die Michaelis GmbH ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung auf Kosten des Kunden bereit die Mietgegenständen für die Mietzeit zu versichern.  
§ 11. Mängelgewährleistung 
11.1 Die Michaelis GmbH haftet nicht für unerhebliche Mängel. Unerheblich sind solche Mängel, welche die Tauglichkeit der Mietsache zum vertraglich vereinbarten Gebrauch bzw. zum vertragsgemäßen Gebrauch nur unerheblich einschränken und die vom Kunden selbst mit nur unerheblichem Aufwand beseitigt werden können. Die Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. 
11.2 Vorbehaltlich entsprechender vertraglicher Vereinbarungen übernimmt die Michaelis GmbH keine Gewähr für Umstände, die außerhalb der Mietsache liegen, etwa für die Verwendungsfähigkeit der Mietsache im Zusammenhang mit anderen Gegenständen des Kunden. 
11.3 Ist die Mietsache mangelhaft, ist die Michaelis GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, den vermieteten mangelhaften Gegenstand durch einen mangelfreien Gegenstand zu ersetzen (Ersatzlieferung) oder den Mangel des vermieteten Gegenstandes zu beseitigen (Nachbesserung). 
11.4 Die Michaelis GmbH trägt die Aufwendungen der Nachbesserung, soweit sich die Aufwendungen nicht dadurch erhöhen, dass der Kunde den vermieteten Gegenstand an einen anderen Ort als den seines bestimmungsgemäßen Gebrauchs verbracht hat. 
11.5 Ungeachtet Ziffern 11.3 und 11.4 ist der Kunde ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Mängelanzeige berechtigt, eine in angemessenem Umfang herabgesetzte Vergütung zu entrichten und unter den weiteren Voraussetzungen des Gesetzes vom Vertrag zurückzutreten.  
§ 12. Rückgabe der Mietsache 
12.1 Der Kunde hat der Michaelis GmbH den vermieteten Gegenstand nach Ablauf der Mietzeit, unter Berücksichtigung der durch allgemeinen Gebrauch bedingten Abnutzung, in dem Zustand zurück zu geben, in dem sich der vermietete Gegenstand bei Übergabe an den Kunden befunden hat. Eine über den allgemeinen Gebrauch hinaus eintretende Abnutzung geht zu Lasten des Mieters. 
12.2 Kommt der Kunde mit der Rückgabe der Mietsache in Verzug oder gibt der Kunde die Mietsache beschädigt zurück, ist die Michaelis GmbH berechtigt, vom Kunden bis zur Rückgabe bzw. bis zur Reparatur der Mietsache ein Nutzungsentgelt zu verlangen. Die Vergütung wird dadurch ermittelt, dass der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. 
12.3 Gibt der Kunde die Mietsache nicht zurück oder kommt die Mietsache dem Kunden anderweitig abhanden, kann die Michaelis GmbH vom Kunden Ersatz in Höhe des Neupreises der Mietsache verlangen. 
12.4 Im Falle eines Verstoßes gegen die Verpflichtung aus Ziff. 12.1 dieser AGB, insbesondere bei Rückgabe der Mietsache in verschmutztem oder beschädigtem Zustand, ist die Michaelis GmbH berechtigt, den in Ziff. 12.1 dieser AGB vereinbarten Zustand der Mietsache auf Kosten des Kunden herzustellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 
III Besondere Ein-, Verkaufs- und Herstellungsbedingungen 
Für die Herstellung und den Verkauf von Waren der Michaelis GmbH einschließlich der Herstellung von Grafiken, Großdrucken, Messeständen, Einrichtungsgegenständen, Hygieneartikeln und Bühnendekorationen gelten, auch wenn die Herstellung und der Verkauf als Teil einer Gesamtleistung bzw. eines Komplett-Angebots erfolgen, in Ergänzung zu den in Ziffer I. und IV. enthaltenen Allgemeinen Bedingungen folgende in §§ 13 - 15 geregelte Besondere Bedingungen: 
§ 13 Zahlungsbedingungen 
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von der Michaelis GmbH innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug auszugleichen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde bei Verkaufsgeschäften in Zahlungsverzug. 
§ 14 Eigentumsvorbehalt 
14.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen die der Michaelis GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden der Michaelis GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum der Michaelis GmbH. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für die Michaelis GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Michaelis GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Michaelis GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum der Michaelis GmbH unentgeltlich. Ware, an der der Michaelis GmbH (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Vorsorglich werden die dem Kunden von der Michaelis GmbH gelieferten Waren auch sicherheitsübereignet, die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde diese Gegenstände unentgeltlich für die Michaelis GmbH verwahrt. Von der Michaelis GmbH gemietete Gegenständer, welche im Zuge des Rechtsgeschäftes an den Kunden weiter vermietet werden, gelten vertraglich als Eigentum der Michaelis GmbH und die §§ 8-13 finden entsprechende Anwendung.
14.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, sofern er sich nicht im Verzug befindet. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist in keinem Fall zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Michaelis GmbH ab.  
14.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Michaelis GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist die Michaelis GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Michaelis GmbH liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 15 Gewährleistung 
15.1 Der Kunde hat die gelieferten Gegenstände bei Anlieferung unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen und der Michaelis GmbH etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind der Michaelis GmbH unverzüglich nach Anlieferung, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde es, einen Mangel innerhalb dieser Frist anzuzeigen, gilt die gelieferte Ware als genehmigt. 
15.2 Übernimmt die Michaelis GmbH neben der Lieferung auch die Montage und die Aufstellung der gelieferten Ware, findet grundsätzlich eine Abnahme des von der Michaelis GmbH erstellten Werkes statt. Diese wird stillschweigend angenommen, wenn der Kunde das Werk in Gebrauch nimmt und bis zum Produktionsende nicht gerügt hat. 
Sofern bei der Abnahme Mängel festgestellt werden, ist der Michaelis GmbH eine angemessene Frist einzuräumen, die Mängel vor Ort zu beseitigen.  
15.3 Die Michaelis GmbH haftet nicht für unerhebliche Mängel. Unerheblich sind solche Mängel, welche die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Ware bzw. die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung der Ware bzw. die gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich einschränken und die vom Kunden selbst mit nur unerheblichem Aufwand beseitigt werden können. Eine Haftung für gewöhnliche Abnutzung ist ausgeschlossen. 
15.4 Eine Haftung der Michaelis GmbH ist insoweit ausgeschlossen, als die Schäden oder Mängel durch die schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden (z.B. falsche Angaben, Lieferadresse, Standorte, Pläne, Zeichnungen etc.) verursacht wurden. 
15.5 Die Mängelgewährleistung ist ausgeschlossen für Schäden der gelieferten Ware, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Die Michaelis GmbH haftet nicht für die Folgen einer durch den Kunden oder einen Dritten unsachgemäß vorgenommenen Veränderung der gelieferten Waren. Vorbehaltlich ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarungen übernimmt die Michaelis GmbH keine Gewähr für Umstände, die außerhalb der gelieferten Gegenstände liegen, etwa für die Verwendungsfähigkeit der gelieferten Gegenstände im Zusammenhang mit anderen Gegenständen des Kunden. 
15.6 Ist ein gelieferter Gegenstand im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft, ist die Michaelis GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, neu zu liefern (Nachlieferung) oder den Mangel zu beseitigen (Nachbesserung). 
15.7 Im Fall der Nachbesserung hat der Kunde die mangelhafte Ware zur Durchführung der Reparatur durch einen Mitarbeiter der Michaelis GmbH bereitzuhalten. Die Michaelis GmbH trägt alle Aufwendungen der Nachbesserung, soweit sich die Aufwendungen nicht dadurch erhöhen, dass der Kunde die gelieferte Ware an einen anderen Ort als den ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs verbracht hat. Zur Erstattung von Versandkosten des Kunden, welche über die Entgelte der Deutschen Post AG hinausgehen, ist die Michaelis GmbH nur verpflichtet, wenn sie der vom Kunden gewählten Art der Versendung ausdrücklich zugestimmt hat. 
15.8 Schlägt die Nachbesserung oder die Nachlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder unter den weiteren Voraussetzungen des Gesetzes vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz kann der Kunde nur nach Maßgabe von § 6 dieser AGB verlangen. 
15.9 Mängelgewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche des Kunden aus Mängelgewährleistung verjähren innerhalb von einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Mängelgewährleistungsansprüche, für die das Gesetz Gewährleistungsfristen von über zwei Jahren vorsieht. 
§ 16 Rechnungslegung von Lieferanten und Dienstleistern an die Michaelis GmbH
16.1 Grundsätzlich akzeptiert die Michaelis GmbH nur Lieferanten- und Dienstleisterrechnungen die auf dem Postweg zugestellt werden. Einer elektronische Übermittlung von Rechnungen wiederspricht die Michaelis GmbH hiermit grundsätzlich. Dieser Wiederspruch bleibt auch bestehen, wenn die Michaelis GmbH elektronisch zugestellte Rechnungen bezahlt haben sollte. Daraus ergibt sich keine grundsätzliche Zustimmung.
IV Schlussbestimmungen 
§ 16 Gerichtsstand 
Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der Michaelis GmbH Gerichtsstand; die Michaelis GmbH ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. 
§ 17 Erfüllungsort 
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist für alle Leistungen und Lieferungen der Geschäftssitz der Michaelis GmbH Erfüllungsort. 
§ 18 Rechtswahl 
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
§ 19 Teilnichtigkeit 
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages einschließlich der übrigen AGB-Klauseln hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt die dem eigentlichen Ziel der nichtigen Bestimmung am nächsten kommen. 
Stand November 2019

Michaelis GmbH
Ruhrstr. 54-56
41469 Neuss

Telefonnummer:                                                       +49 2137 9419800
Faxnummer:                                                             +49 2137 9419800
E-Mail:                                                                       info@michaelis.tv
Website:                                                                    www.michaelis.tv

Registergericht:                                                       Amtsgericht Neuss
Registernummer:                                                     HRB 20731
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:            Bernard Michaelis

Umsatzsteuer-ID:                                                     DE158589011
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